Vor dem 1. Jänner 1919 errichtet
Bauwerksbuch spätestens bisBis zu diesem Datum muss Ihr Bauwerksbuch vorliegen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert sein. Es dokumentiert den Gebäudezustand und die vorgesehenen Überprüfungen.
Das Bauwerksbuch ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 128a der Wiener Bauordnung. Es ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit, den nachhaltigen Werterhalt und die langfristige Dokumentation Ihrer Immobilie.
Kostenlose ErsteinschätzungFür bestehende Gebäude in Wien entscheidet das Errichtungsdatum. Das Bauwerksbuch muss bis zum jeweiligen Stichtag erstellt und registriert sein.
Bis zu diesem Datum muss Ihr Bauwerksbuch vorliegen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert sein. Es dokumentiert den Gebäudezustand und die vorgesehenen Überprüfungen.
Für diese Gebäude muss das Bauwerksbuch bis zu diesem Datum erstellt und registriert sein. Für vor 1919 errichtete Häuser gilt bereits die frühere Frist 2027.
Neu-, Zu- und Umbauten: Hier ist das Bauwerksbuch grundsätzlich bis zur Fertigstellungsanzeige zu erstellen. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit höchstens 50 m² bebauter Grundfläche. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, klären wir anhand der Unterlagen.
Fristen und Vorgaben der Stadt Wien ↗Geprüft am 30. Oktober 2026Wir besichtigen Ihre Immobilie vor Ort, erheben die relevanten Gebäudedaten und erfassen den baulichen Bestand. Vorhandene Pläne und Unterlagen bilden gemeinsam mit der Begehung die Grundlage für Ihr Bauwerksbuch.
Wir strukturieren die erhobenen Daten, erstellen die Gebäudedokumentation und übergeben Ihnen das fertige Bauwerksbuch. Die Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien übernehmen wir ebenfalls.
Auch nach der Erstellung bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Wir führen die erforderlichen wiederkehrenden Begutachtungen nach den im Bauwerksbuch festgelegten Prüfintervallen durch und dokumentieren den Zustand Ihres Gebäudes.
Befugter BaumeisterbetriebDas Bauwerksbuch bündelt die maßgeblichen Bewilligungen, die zu prüfenden Bauteile und ihre Prüfintervalle. Dazu kommen Prüfergebnisse, festgestellte Baugebrechen und Maßnahmen zu deren Behebung. Im Mittelpunkt stehen sicherheitsrelevante Bauteile wie Tragwerk, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen.
Es gibt keinen einheitlichen Termin für alle Gebäude und Bauteile. Maßgeblich sind die im Bauwerksbuch festgelegten Intervalle und die gesetzlichen Anforderungen. Wir stimmen die wiederkehrenden Begutachtungen darauf ab und dokumentieren die Ergebnisse.
Hilfreich sind Einreich- oder Bestandspläne, Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen beziehungsweise Benützungsbewilligungen. Fehlen Unterlagen, besprechen wir die Beschaffung und eine gegebenenfalls notwendige Vollmacht zur Akteneinsicht.
Größe, Zustand und vorhandene Dokumentation bestimmen den Aufwand. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein auf Ihr Gebäude abgestimmtes Angebot.
Ein Zinshaus oder mehrere Liegenschaften: Wir besprechen mit Ihnen, was Ihr Gebäude braucht und welche Schritte als Nächstes anstehen.