Startseite / Bauwerksbuch
BAUWERKSBUCH · WIEN

Ihr Gebäude.
Sicherheit mit System.

Das Bauwerksbuch ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 128a der Wiener Bauordnung. Es ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit, den nachhaltigen Werterhalt und die langfristige Dokumentation Ihrer Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung
DIE FRISTEN AUF EINEN BLICK

Wann müssen Sie handeln?

Für bestehende Gebäude in Wien entscheidet das Errichtungsdatum. Das Bauwerksbuch muss bis zum jeweiligen Stichtag erstellt und registriert sein.

GEBÄUDE VOR 1919

Vor dem 1. Jänner 1919 errichtet

Bauwerksbuch spätestens bis

Bis zu diesem Datum muss Ihr Bauwerksbuch vorliegen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert sein. Es dokumentiert den Gebäudezustand und die vorgesehenen Überprüfungen.

GEBÄUDE 1919 BIS VOR 1945

Ab 1. Jänner 1919 und vor dem 1. Jänner 1945 errichtet

Bauwerksbuch spätestens bis

Für diese Gebäude muss das Bauwerksbuch bis zu diesem Datum erstellt und registriert sein. Für vor 1919 errichtete Häuser gilt bereits die frühere Frist 2027.

Neu-, Zu- und Umbauten: Hier ist das Bauwerksbuch grundsätzlich bis zur Fertigstellungsanzeige zu erstellen. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit höchstens 50 m² bebauter Grundfläche. Ob Ihr Gebäude betroffen ist, klären wir anhand der Unterlagen.

Fristen und Vorgaben der Stadt Wien ↗Geprüft am 30. Oktober 2026
UNSERE LEISTUNGEN · 01–02–03

Klar erfasst. Gut dokumentiert.
Verlässlich begleitet.

  1. 01

    Bestandsaufnahme und Datenerhebung

    Wir besichtigen Ihre Immobilie vor Ort, erheben die relevanten Gebäudedaten und erfassen den baulichen Bestand. Vorhandene Pläne und Unterlagen bilden gemeinsam mit der Begehung die Grundlage für Ihr Bauwerksbuch.

  2. 02

    Erstellung des Bauwerksbuches

    Wir strukturieren die erhobenen Daten, erstellen die Gebäudedokumentation und übergeben Ihnen das fertige Bauwerksbuch. Die Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien übernehmen wir ebenfalls.

  3. 03

    Wiederkehrende Begutachtung

    Auch nach der Erstellung bleiben wir Ihr Ansprechpartner. Wir führen die erforderlichen wiederkehrenden Begutachtungen nach den im Bauwerksbuch festgelegten Prüfintervallen durch und dokumentieren den Zustand Ihres Gebäudes.

GUT ZU WISSEN

Das Wesentliche
für Eigentümer.

Baumeister-ZeichenBefugter Baumeisterbetrieb
Was wird dokumentiert?

Das Bauwerksbuch bündelt die maßgeblichen Bewilligungen, die zu prüfenden Bauteile und ihre Prüfintervalle. Dazu kommen Prüfergebnisse, festgestellte Baugebrechen und Maßnahmen zu deren Behebung. Im Mittelpunkt stehen sicherheitsrelevante Bauteile wie Tragwerk, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen.

Wie oft muss mein Gebäude überprüft werden?

Es gibt keinen einheitlichen Termin für alle Gebäude und Bauteile. Maßgeblich sind die im Bauwerksbuch festgelegten Intervalle und die gesetzlichen Anforderungen. Wir stimmen die wiederkehrenden Begutachtungen darauf ab und dokumentieren die Ergebnisse.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Hilfreich sind Einreich- oder Bestandspläne, Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen beziehungsweise Benützungsbewilligungen. Fehlen Unterlagen, besprechen wir die Beschaffung und eine gegebenenfalls notwendige Vollmacht zur Akteneinsicht.

Was kostet ein Bauwerksbuch?

Größe, Zustand und vorhandene Dokumentation bestimmen den Aufwand. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie ein auf Ihr Gebäude abgestimmtes Angebot.

DER NÄCHSTE SCHRITT

Die richtige Lösung
beginnt vor Ort.

Ein Zinshaus oder mehrere Liegenschaften: Wir besprechen mit Ihnen, was Ihr Gebäude braucht und welche Schritte als Nächstes anstehen.

Ersteinschätzung kostenlosBauwerksbuch anfragen0676 64 222 76